Unsere Website ist nicht für deine Browserversion optimiert.

Seite trotzdem ansehen

Die Mitte Vorderland AR ist irritiert über die Art und Weise des Zustandekommens des Referendums zum Entschädigungsreglement in Walzenhausen und spricht sich klar für die Revision aus

14. Februar 2023 – Am 12. März 2023 wird in Walzenhausen über das revidierte Entschädigungsreglement abgestimmt, nachdem ein Nichtstimmberechtigter das Referendum ergriffen hat. Dabei geht es dem Komitee eigentlich nicht um das Reglement, sondern um den Gemeindepräsidenten. Die Mitte Vorderland AR ist klar dafür, dass die Gemeindegremien angemessen entschädigt werden. Die verbreiteten Unwahrheiten werden deshalb vehement verurteilt und es wird die Annahme des neuen Reglements empfohlen.

Im November 2018 haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Walzenhausen die überarbeitete Gemeindeordnung angenommen und es musste anschliessend das Entschädigungsreglement revidiert werden. Gegen das verabschiedete Reglement wurde von einem Komitee um Thomas Züst von der Trawa Immobilien AG (nicht in Walzenhausen wohnhaft und daher nicht stimmberechtigt) das Referendum ergriffen. Die Mitte Vorderland AR respektiert, dass 69 Stimmberechtigte das Referendum unterschrieben haben und dieses zustande kam. Sie ist jedoch befremdet darüber, wie ein Nichtstimmberechtigter das Referendum angezettelt hat.

Der Flyer des Referendumskomitees zeugt von schlechtem Demokratieverständnis und lässt jegliche Fairness vermissen. Gemeindepräsident Michael Litscher bestimmte im Jahr 2017 seinen Lohn nicht selbst, sondern es war der Gemeinderat und dies geschah nach den geltenden rechtlichen Grundlagen im Rahmen der dem Gemeinderat zugestandenen Befugnis. Aussagen wie der Gemeindepräsident habe eigenmächtig, korrupt oder gar diktatorisch seinen eigenen Lohn bestimmt, sind laut Überprüfung der Abläufe nicht wahr. Es ist einfache Stimmungsmache, welche die Mitte Vorderland AR für undemokratisch und unfair hält.

Es geht dem Komitee nicht um die Sache des Entschädigungsreglements, sondern um die Person des Gemeindepräsidenten. Denn bei einem erneuten Nein zum revidierten Entschädigungsreglement kommt weiterhin das Entschädigungsreglement von 2017 zur Anwendung. Dies gilt sodann auch für die Entschädigungen aller weiteren Funktionen wie Gemeinderäte, Kommissionsmitglieder oder Angehörige der Feuerwehr, deren Entschädigungen ebenfalls Bestandteil des Reglements sind. Es ist legitim ein Referendum zu ergreifen, aber sachbezogen und nicht für Nebenschauplätze.

Die Gemeinde Walzenhausen muss demokratisch geführt werden mit einem kompetenten Gemeinderat sowie mit Kommissionsmitgliedern, welche gestützt auf das revidierte Entschädigungsreglement angemessen entschädigt werden. Die Geschäfte und anstehenden Arbeiten der Gemeinde sind umfassend und sollen auch professionell an die Hand genommen werden. Das Salär des Gemeindepräsidenten mit den Einwohnerzahlen ins Verhältnis zu setzen, ist ein falscher Vergleich, denn es sind die Aufgaben, welche zu vergleichen sind. Auch wenn die Einwohnerzahl von Walzenhausen um einiges steigen würde, wäre die Arbeit des Gemeindepräsidenten deswegen nicht grösser.

Der Gemeinderat hat am 3. Juli 2017 die Entschädigung des Gemeindepräsidiums im Umfang einer Vollzeitstelle auf CHF 160’000.00 festgelegt. Dies auf der Basis eines öffentlichen Workshops über die Gemeindeführungsstrukturen, an welchem die vorgeschlagene Entschädigung befürwortet wurde. Der Gemeindepräsident leitet die Geschicke eines Unternehmens mit rund 14 Millionen Franken Umsatz und über 90 Angestellten in der Gemeindeverwaltung, dem Bauamt, der Schule, dem Heim und dem Schwimmbad. Dies erfordert eine hohe zeitliche und emotionale Präsenz. Viele wichtige Projekte in Walzenhausen verlangen gute Lösungen, für die sich ein fair bezahlter Gemeindepräsident einsetzen soll.

Die Mitte Vorderland AR empfiehlt daher allen Walzenhauser Stimmberechtigten die Annahme des revidierten Entschädigungsreglements am 12. März 2023.

Kontakt

Engagiere dich